Austausch mit Jagdausübenden am 09.05.2023

Am gestrigen Dienstagnachmittag trafen sich rund 30 Jagdausübende in Barsinghausen, um sich mit den Verbänden 52 und 53 auszutauschen. Es wurden alle Hegeringe, Jägerschaften sowie einzelne Jäger:innen eingeladen, die in den Verbandsgebieten und an den Verbandsgewässern tätig sind. Das Verbandspersonal legt seit einigen Jahren einen großen Fokus darauf, möglichst viele Akteure in Entscheidungen und Aktivitäten einzubinden. Der Kontakt zu den Jagdausübenden ist derweil leider zu kurz gekommen, obwohl Überschneidungen der Wirkungsbereiche bestehen und es viele gemeinsame Ziele, wie z.B. die Förderung von Rückzugsorten für wildlebende Tiere, gibt. Das Treffen sollte nun dazu beitragen die Zusammenarbeit zu stärken und Gemeinsamkeiten aufzudecken.

Herr Sandner und Frau Bruns starteten die Veranstaltung mit einer kurzen Vorstellung der Aufgaben und Projektarbeiten beider Verbände. Die Geschäftsführerin des GLV 52 erläuterte die gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben mit besonderem Fokus auf die praxisnahe Umsetzung und die naturnahe Ausgestaltung. Es folgte der Geschäftsführer des UHV 53 mit der Vorstellung der gemeinsamen Projektarbeit u.a. im Rahmen der Gewässerallianz Niedersachsen. Anhand einer großen Karte mit beiden Verbandsgebieten und allen unterhaltungspflichtigen Gewässern wurde deutlich, dass die alleinige Bewältigung aller Rechte und Pflichten nicht alleine vom Verbandspersonal gestemmt werden kann.

Gemeinsame Karte

Neben allgemeinem Austausch über Herausforderungen der täglichen Arbeit, ging es insbesondere um die Bewältigung der Nutriabejagung. Fachexpertise wurde von Frau Scheele-Middelbeck beigesteuert, die als hauptamtliche Nutriajägerin der Landwirtschaftskammer Niedersachsen tätig ist. Die Jägerin berichtete, dass die Bejagung unbedingt erforderlich sei, um die Populationsgröße der invasiven (nicht heimischen) Tierart so gering wie möglich zu halten. Durch ihre Wühlaktivitäten an Gewässerrändern kommt es sehr häufig zu Problemen wie das Einbrechen von Fahrzeugen oder Durchlöcherung von Hochwasserschutzanlagen (mehr Informationen zu den Problemen finden sich auf den Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen).

Um der Ausbreitung entgegenzuwirken müssten die Tiere beständig bejagt werden. Dazu können verschiedene Methoden zum Einsatz kommen. Bewährt hat sich die Fallenjagd. Frau Scheele-Middelbeck präsentierte den Anwesenden die Funktion einer Rohrfalle inklusive neu entwickeltem Fangkorb, welcher die Bejagung insgesamt stressfreier und schonender durchführbar macht.

 

Zur Unterstützung der Jagdausübenden schütten die Verbände pro Nutria einen Betrag von 6 EUR aus. Jede Person, die an den Verbandsgewässern Tiere erlegt kann diese sogenannte “Schwanzprämie” erhalten. Dazu muss das untere Ende (ca. 5 cm) des Nutriaschwanzes als Belegstück konserviert werden. Dies gelinge am besten in Spiritus. Jeweils im Frühjahr eines Jahres sollen die Belegstücke bei den Hegeringsleitungen zusammengetragen werden, damit die hauptamtliche Nutriajägerin die Abrechnung vornehmen kann. Ein Faltblatt der Verbände erläutert das Vorgehen noch einmal.

Die abschließende Diskussionsrunde mit allen Anwesenden befasste sich teils sehr umfangreich mit den folgenden Themen:

  • Probleme durch Biberaktivitäten und fehlendes Bibermanagement
  • Auch bei der Nutriaproblematik keine Unterstützung seitens des Landes Niedersachsen – undurchsichtige Zuständigkeiten erschweren den Jagdausübenden Tätigkeiten
  • Schwierigkeiten bei der Jagdausübung in befriedeten Bereichen – Notwendigkeit der Bejagung sei Anwohner:innen schwer zu vermitteln
  • allgemein wenig Akzeptanz für die Bejagung der Nutria (inner- und außerorts) durch fehlende Sensibilisierung – Störung der Jagd, Beschädigung und Diebstahl von Fallen
  • sehr hohe rechtliche Anforderungen sorgen dafür, dass Bereitwilligkeit zur Ausübung des Ehrenamts zurückgeht

 

Schlussendlich wurde sich darauf geeinigt, dass die Zusammenarbeit gestärkt werden soll. Dazu ist es erforderlich öfter miteinander zu kommunizieren und sich gegenseitig bei den anfallenden Herausforderungen zu unterstützen. Es wurde angeregt, dass Ideen entwickelt werden, um alle Menschen hinsichtlich der Erfordernisses der Nutriajagd und den möglichen Gefahren zu sensibilisieren.

Kennenlerntermin Verbände (52 & 53) und Jäger:innen am 09.05.2023

  • Organisation und Abrechnung der Nutriabejagung
  • gemeinsame Projekte
  • Austausch gemeinsamer Interessen
  • Einladung ACHTUNG: ORTSWECHSEL!

Information über Auftragsvergabe

Auftraggeber:

Unterhaltungsverband Nr. 53 “West- und Südaue” (UHV53), Marktstraße 33, 30890 Barsinghausen

Beschränkte Ausschreibung der Bauleistung:

„Strukturverbesserung und Vergrößerung des Retentionsraums am Salzbach auf den Studenkämpen“ (Lyhrener Dorfstraße 37, 31552 Apelern)

Auftragsvergabe an:

Redeker GmbH, Büchenberg 1, 32469 Petershagen

Gewässerschau 2022

Hier finden Sie alle Informationen für die diesjährige Gewässerschau.

Öffentliche Bekanntmachung über die Gewässerschau 2022

Die diesjährige Gewässerschau findet in der Zeit vom 2. bis zum 11. November statt. Die Begehungspläne und Informationen zum Ablauf werden ab Mitte Oktober in der Rubrik Verwaltung einsehbar sein.

Folgende Bezirke werden, unter Vorbehalt, geschaut:

  • Schaubezirk 1 am 02.11.2022 (Allerbach, Kirchdorfer Mühlbach, Levester Bach, Levester Bruchgraben, Schleifbach, Stockbach)
  • Schaubezirk 2 am 02.11.2022 (Bantorfer Wasser, Bullerbach, Reitbach, Reitwiesengraben, Südaue Oberlauf)
  • Schaubezirk 3 am 03.11.2022 (Mühlenaue Lauenau, Mühlenaue Rodenberg, Riesbach, Rodenberger Aue Mittellauf, Salzbach, Schlierbach, Soldorfer Bach)
  • Schaubezirk 4 am 03.11.2022 (Altenhägener Bach, Eimbeckäuser Bach, Flöttenbach, Hülseder Dorfbach, Lärchenbach, Meinser Bach, Pohler Bach, Rodenberger Aue Oberlauf, Waltershagener Bach)
  • Schaubezirk 5 am 04.11.2022 (Bornau, Holpe, Holpe Entlastungsgraben, Hülse, Kalter Bach, Krummer Bach)
  • Schaubezirk 6 am 04.11.2022 (Faule Riehe, Feldriehe, Fuhlriehe, Lambeeke, Reeke Oberlauf/Unterlauf, Sachsenhäger Aue, Schneebach)
  • Schaubezirk 7 am 09.11.2022 (Flahbach, Grenzbach, Hessbach, Lindhorster Graben, Rieper Flahbach, Rieber Graben, Vornhäger Bach, Ziegenbach)
  • Schaubezirk 8 am 09.11.2022 (Beeke, Mordgraben, Osterriehe, Rodenberger Aue Unterlauf, Seegraben, Westaue Oberlauf)
  • Schaubezirk 9 am 10.11.2022 (Alte Südaue, Idenser Graben, Lehmbüntegraben, Oberer Barnegraben, Südaue Unterlauf, Westaue Unterlauf))
  • Schaubezirk 11 am 10.11.2022 (Büntegraben, Graben am Faulensee, Haster Bach, Haster Waldbach, Ortsvorfluter Holtensen, Südaue Mittellauf)
  • Schaubezirk 10 am 11.11.2022 (Haferriede, Kirchwehrener Landwehr, Möseke)

 

Turnusmäßig werden nicht in jedem Jahr alle Gewässer begangen. Melden Sie Problemstellen und Knackpunkte bitte gerne an die Geschäftsstelle um einen reibungslosen Ablauf am Schautag gewährleisten zu können.

Wir bitten zu beachten, dass Grundstückseigentümer*innen oder Flächenbewirtschaftende von Anliegergrundstücken an den Verbandsgewässern, nach §§ 26 und 33 Wasserverbandsgesetz den Schauführer*innen, Schaubeauftragten, Behördenvertreter*innen und Verbandszugehörigen Zutritt zu den Gewässern zu gewähren haben.

Öffentliche Bekanntmachung über die Mäh- und Krautungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung

Der Unterhaltungsverband Nr. 53 „West- und Südaue“ führt in der Zeit vom 15. Juli 2022 bis 28. Februar 2023 umfangreiche Mäh- und Krautungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung im Verbandsgebiet durch.

Zunächst werden die Böschungen, der zu unterhaltenen Gewässerabschnitten gemäß Unterhaltungsplan und unter Beachtung zahlreicher rechtlicher Belange gemäht. Auf diese Weise kann der ordnungsgemäße Wasserabfluss in den Gewässern sichergestellt werden. Gleichzeitig wird ein Großteil der ökologisch bedeutsamen Flora und Fauna im Gewässer belassen. Dies trägt zur natürlichen Entwicklung der Gewässer bei − insbesondere im Hinblick auf die Artenvielfalt.

Die Nachmahd bzw. das Krauten von Gewässersohle und unterer Böschung mittels Mähkorb darf im Regelfall ab dem 1. Oktober erfolgen. Zur Gewährleistung einer nachhaltigen Unterhaltung wird, basierend auf den örtlichen Gegebenheiten und unserer Unterhaltungsrahmenpläne, festgelegt in welchen Gewässerabschnitten diese Arbeiten durchgeführt werden sollen.

Während der Zeit der Unterhaltung muss in einem 5 m breiten Streifen ab oberer Böschungskante des Gewässers ein 4 m breiter Streifen für Arbeitsgeräte befahrbar sein. Außerdem wird gemäß § 77 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) das anfallende Mähgut auf den anliegenden Flächen in einer Breite von ca. 4 m abgelegt und in der Fläche für eine einfacherer Einarbeitung zerkleinert/gemulcht.

Wird zum Zeitpunkt der Unterhaltung ein Räumstreifen freigehalten, so können Ertragseinbußen minimiert werden. Ist dieses nicht der Fall, müssen die An- und Hinterlieger gemäß §77 NWG die durch die ordnungsgemäße Unterhaltung entstehenden Mindererträge im Laufe einer Vegetationsperiode ohne Entschädigung dulden. Es ist in unser aller Interesse, wenn die für uns arbeitenden Fachfirmen von der laut NWG möglichen Regelung (= Ablage des Mähgutes in die Kultur, falls kein Räumstreifen freigehalten wurde) keinen Gebrauch machen müssten.

Da es sich allerdings auch in dieser Unterhaltungsperiode nicht vermeiden lässt, dass schon bestellte Ackerflächen durch ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung beeinträchtigt werden, appellieren wir hiermit erneut an alle betroffenen Flächenbewirtschaftende, zum Schutz von Oberflächen- und Grundwasser mehrjährige Gewässerschutzstreifen von mindestens 6 m Breite (max. 30 m Breite, bis 10 ha pro Betrieb) auf Ackerland entlang von Gewässern einzurichten.

Abschließend müssen wir, wie in den Vorjahren, darauf hinweisen, dass für den Zeitraum vom 15.7.2022 – 28.02.2023 An- und Hinterlieger nach der jeweiliger Unterhaltungsverordnung des Landkreises oder der Region Hannover das Befahren der Grundstücke mit Unterhaltungsgeräten zu dulden haben. Vorhandene Querzäune sind von den Anliegern mit beweglichen Gattern bzw. Durchfahrten zu versehen, so dass die Unterhaltung der Gewässer mit ihren Ufern jederzeit gewährleistet ist. Schäden, die durch das Nichtvorhandensein von Durchfahrten an den Querzäunen entstehen, werden vom Unterhaltungsverband (bzw. den vom Verband beauftragten Firmen) nicht übernommen.

Information über Auftragsvergabe

Auftraggeber:

Unterhaltungsverband Nr. 53 “West- und Südaue” (UHV53), Marktstraße 33, 30890 Barsinghausen

Freihändige Vergabe der Bauleistung:

„Ziegenbach, Strukturverbesserung und naturnahe Entwicklung von Uferstreifen“ (westlich der L445, 31702 Lüdersfeld)

Auftragsvergabe an:

Mensching GmbH & Co. KG, Schaumburger Straße 2, 31553 Sachsenhagen / OT Nienbrügge

Information über Auftragsvergabe

Auftraggeber:

Unterhaltungsverband Nr. 53 “West- und Südaue” (UHV53), Marktstraße 33, 30890 Barsinghausen

Freihändige Vergabe der Bauleistung:

„Sachsenhäger Aue – Strukturverbesserung und naturnahe Entwicklung von Uferstreifen“ (westlich von 31553 Sachsenhagen)

Auftragsvergabe an:

Mensching GmbH & Co. KG, Schaumburger Straße 2, 31553 Sachsenhagen / OT Nienbrügge

Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen

Sicherlich laden die Gewässerrandstreifen und Uferbereiche der Gewässer zum Spazierengehen oder Hundeausführen ein. Wir möchten Sie aber bitten die Randstreifen nicht zu betreten oder zu befahren. Sie wurden eingerichtet um dem Gewässer Platz für seine natürliche dynamische Entwicklung zu ermöglichen, als Pufferzone zu anliegenden Flächennutzungen und als Schutzstreifen für wildlebende Tiere und Pflanzen. Lassen Sie der Natur bitte Ihren Rückzugsraum. Es sind nicht an jedem Randstreifen Hinweisschilder angebracht, dennoch bitten wir Sie um Schonung dieses Naturraums.

Weiterhin möchten wir an die geltenden Regeln während der Brut- und Setzzeit (01.04. bis 15.07.) erinnern:

– auf den ausgewiesenen Wegen bleiben
– Hunde beim Spaziergang an die Leine nehmen
– Junghasen und Rehkitze nicht berühren

weitere Infos der Jägerschaft Hannover Land zur Brut- und Setzzeit

Arbeit des Verbandes

Übernahme der Pflege für die Gewässer Möseke, Haferriede und Kirchwehrener Landwehr.

Die Pflege der Gewässer Möseke, Haferriede und Kirchwehrener Landwehr geht rückwirkend zum 01.01.2020 vom GLV 52 in die Verantwortung des UHV 53 zurück.

Rückblick: Beide Verbände haben 2015 beschlossen, die Unterhaltungs- und Pflegearbeiten an den drei Gewässern vom GLV 52 durchführen zu lassen. Grund dafür waren u. a. Planung und Bau der Ausgleichsmaßnahme an der Möseke, welche vom Verbandsingenieur des GLV 52 bearbeitet wurden. Die Arbeiten am Gewässer konnten folglich einheitlich durchgeführt werden und die Abläufe für die Unternehmer wurden vereinfacht. Die Übernahme wurde in entsprechenden Verträgen geregelt.

Nach Abschluss des Projektes hat es mehrere personelle Wechsel bei beiden Verbänden gegeben und die Kooperation zwischen den Verbänden ist gestiegen. Die Auflösung des Pflegevertrags zwischen UHV 53 und GLV 52 soll verwaltungstechnischen Aufwand vermeiden.

Ihr Anliegen

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