Randstreifen an der Rodenberger Aue

01/2020 Grundpflege der Gewässerrandstreifen an der Rodenberger Aue zwischen Lauenau und Rodenberg

Bild

Übersichtsplan Randstreifen an der Rodenberger Aue

Projektbeteiligte

Unterhaltungsverband Nr. 53 “West- und Südaue” (UHV 53)
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)

Ausganssituation/Voraussetzungen

Die Rodenberger Aue verläuft zwischen der Einmündung Mühlenaue Lauenau und der Maschmühle streng geradlinig und hatte durch fehlenden Uferraum kaum Platz für natürliche Gewässerentwicklung. Der Flusslauf kreuzt die Autobahn kurz oberhalb der Kläranlage Rodenberg. Im Zuge des Ausbaus der Bundesautobahn 2 wurde die Trasse um jeweils eine Spur verbreitert. Die Anlage von beidseitigen Randstreifen an der Rodenberger Aue soll den ökologischen Verlust aufwiegen, der durch die Verbreitung der BAB2 zwischen der Anschlussstelle Rehren und Bad Nenndorf entstanden ist. Verantwortlich für Herstellung und Pflege ist die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV).

Ziel der Anlage von Gewässerrandstreifen ist grundsätzlich die Herstellung einer Pufferzone zwischen anliegender (meist landwirtschaftlicher) Bewirtschaftung und dem Gewässer. Entlang der Ufer können sich so natürliche Gewässerstrukturen entwickeln, die Lebensraum für verschiedene, meist seltene, Tier- und Pflanzenarten bieten. Konflikte durch unterschiedliche Nutzungsinteressen an den Böschungsoberkanten können gemindert werden und die Unterhaltung wird erleichtert.

Durchführung

Um dem Naturraum der Gewässerlandschaft Rodenberger Aue möglichst viel Entwicklungspotential zu gewähren und gleichzeitig die Zugänglichkeit für die Ackerseitige Gehölzpflege oder das Auflösen von größeren Stauungen zu gewährleisten, wurde ackerseitig ein ca. 3 m breiter Pufferstreifen angelegt. Dieser Bereich fungiert zusätzlich als Bremse für Schadstoffeinträge ins Gewässer. Zwischen natürlicher Sukzession und Landwirtschaft und soll die Wirkung von Begleitvegetation in Kulturbeständen gemindert werden. In unregelmäßigen Abständen werden Totholzstrukturen belassen und abschnittsweise lichte Bereiche steigern die Diversität des Lebensraums.

Um den dauerhaften Erhalt der hergestellten und festgesetzten Maßgaben sowie Auflagen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (§§ 10 und 12 NNatG) für Eingriffe in Natur und Landschaft  sicherzustellen, ist das Pflegekonzept in enger Abstimmung mit der NLStbV und UNB des Landkreises Schaumburg entstanden, welches die dauerhaften Maßnahmen festlegt. Demgemäß wird die Pflege der Randstreifen in den kommenden Jahren durchgeführt. Dabei gilt es u.a. folgende Maßgaben und Auflagen zu beachten:

  • abschnittsweise Mahd der Gewässerrandstreifen ab 01.08. mit Abfuhr des Mähguts
  • Lichtraumprofilschnitt an den Gehölzen zur Erhaltung der Grünlandstreifen in Intervallen von drei bis vier Jahren oder nach Bedarf
  • Zulassen von Sukzession und eigendynamischen Entwicklungen auf der gewässerseitigen Fläche
  • kein Einsatz von Fungiziden, Herbiziden und Rodentiziden

Das weitere Vorgehen besteht nun darin die Flächenübernahme vertraglich festzuhalten. Dazu sind noch einige Verhandlungen bezüglich des finanziellen Ausgleichs notwendig. Die Übernahme kann aufgrund der Rechtsform des UHV 53 nur kostenneutral erfolgen.

Ökologische Bewertung

Die ausgewiesenen Flächen kompensieren den Eingriff in den Naturhaushalt durch den Ausbau der BAB2 zwischen Rehren und Bad Nenndorf. Durch die Umwandlung von ca. 2 ha Acker in wertvolle Gewässerrandstreifen sollen folgende Zielfunktionen erreicht werden:

  • Verbesserung der bodenökologischen Funktionen im Uferbereich und damit der Funktion als Retentionsraum
  • Verringerung von oberflächlichen Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträgen
  • Erhöhung der biologischen Selbstreinigungskraft des Gewässers
  • Sicherung und Verbesserung der Lebensraumqualitäten an der Rodenberger Aue für typische Fließgewässerarten wie Wasseramsel, Gebirgsstelze und Gebänderte Prachtlibelle sowie typische Arten der Uferzonen wie Sumpfrohrsänger

Finanzierung und Förderung

Die Kosten für die Grundpflege beliefen sich auf rd. 25.000 € und wurden gänzlich von der NLStBV getragen. Die langfristige Pflege der Flächen übernimmt der UHV.

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